Frühpensionierungsquote (Arbeitsmarktansatz)

Frühpensionierungsquote (Arbeitsmarktansatz)

Als Frühpensionierte gelten in Bezug auf diesen Indikator Personen, die folgende drei Kriterien erfüllen:

  • Sie haben das ordentliche (gesetzliche) Rentenalter noch nicht erreicht.
  • Sie waren mindestens bis zum vollendeten 50. Altersjahr erwerbstätig, üben aber keine Erwerbstätigkeit mehr aus.
  • Sie geben als Grund für die Nichterwerbstätigkeit Pensionierung/Ruhestand, Invalidität oder Gesundheit an.

Der Leistungsbezug aus den drei Säulen der Altersvorsorge spielt bei der Berechnung dieses Indikators keine Rolle. Personen, die nach einer Frühpensionierung wieder eine Erwerbstätigkeit aufgenommen haben, zählen nicht zu den Frühpensionierten. Für diesen Indikator wird somit ein Arbeitsmarktansatz und kein Altersvorsorgeansatz verwendet. Die Frühpensionierungsquote wird berechnet, indem die Anzahl der Frühpensionierten durch die Anzahl Personen geteilt wird, die mindestens bis zum vollendeten 50. Altersjahr erwerbstätig waren.

Statistische Quelle:

Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE)

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Suddivisione territoriale
Svizzera
Numero UST
glos-1320-de
Tipo di articolo:
Definizione
Pubblicato il:
21.07.2022

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