Parteistärke: Berechnung

Parteistärke: Berechnung

Die Parteistärke entspricht dem Anteil der Stimmen, die eine Partei erhalten hat, am Total aller gültigen Stimmen. Dieser Indikator darf nicht verwechselt werden mit der Sitzverteilung im Nationalrat: Während die Parteistärke im Rahmen der Wahlen gemessen wird, beschreibt die Sitzverteilung deren Ergebnis, d.h. die Zusammensetzung des Parlaments. Es wird davon ausgegangen, dass sämtliche an den Wahlen beteiligten Parteien eine bestimmte - selbst marginale - Wählerstärke aufweisen, die bei der Sitzverteilung nicht mehr ersichtlich ist. Die Wählerstärke einer Partei wird anhand verschiedener Methoden bestimmt. Sie kann in einem ersten Schritt als Anteil der Stimmen für sämtliche Listen einer Partei (ausgenommen Listenverbindungen mit anderen Parteien) am Total aller abgegebenen gültigen Stimmen ausgedrückt werden.

Wählerstärke (Partei A) in % = (Anteil erhaltene Stimmen (Partei A)/ Total abgegebene Stimmen)*100

Mit dieser Formel kann die Parteistärke innerhalb eines Wahlkreises (Kanton) berechnet werden, wobei jedoch nicht berücksichtigt wird, wie viele Stimmen eine Wählerin oder ein Wähler in einem Kanton abgeben kann. Damit die Kantone verglichen werden können, müssen deshalb in einem zweiten Schritt die auf kantonaler Ebene abgegebenen Stimmen in einen schweizweit vergleichbaren Wert umgewandelt werden. Dazu werden sogenannte fiktive Wählende herbeigezogen. Die Zahl der fiktiven Wählenden wird ermittelt, indem die Anzahl der erhaltenen Stimmen einer Partei (ausgenommen Listenverbindungen mit anderen Parteien) durch die Anzahl der zu vergebenden Sitze des entsprechenden Wahlkreises (Kanton) geteilt wird. Bei dieser Berechnung wird jedoch nicht berücksichtigt, dass nicht alle Wählenden ihre Stimmkraft voll ausschöpfen: Rund 1% der Stimmen gehen auf Wahlzetteln ohne Listenbezeichnung («freie Listen») verloren, auf denen nicht sämtliche Zeilen ausgefüllt wurden. Die Zahl der fiktiven Wählenden wäre bei dieser Berechnung daher um rund 1% kleiner als die Zahl der gültigen Wahlzettel bzw. der Zahl der Personen, die sich effektiv an den Wahlen beteiligt und gültig gewählt haben.

Das BFS geht davon aus, dass die Zahl der fiktiven Wählenden mit der Zahl der abgegebenen gültigen Wahlzettel identisch ist. Es verteilt daher die «verlorenen Stimmen» - d.h. die leeren Linien auf den Wahlzetteln ohne Listenbezeichnung - gleichmässig auf alle Parteien, indem auf kantonaler Ebene anstelle des Divisors «Anzahl Sitze pro Kanton» ein Divisor «Total der abgegebenen Stimmen/Total der gültigen Wahlzettel» gebildet wird. Das Total der so berechneten fiktiven Wählenden ist identisch mit der Zahl der gültigen Wahlzettel. Mit diesen auf kantonaler Ebene berechneten fiktiven Wählenden wird die «Parteistärke» in einer Einheit ausgedrückt, die interkantonale und gesamtschweizerische Additionen ermöglicht.

Fiktive Wählende (Partei A) = Anzahl erhaltene Stimmen (Partei A) * (Total gültige Wahlzettel (pro Kanton)/Total abgegebene Stimmen (pro Kanton))

Die fiktiven Wählenden werden nach Aggregationsstufe (Gemeinde, Bezirk, Kanton) separat berücksichtigt. Aus mathematischen Gründen entspricht die Summe der fiktiven Wählenden aller Gemeinden oder Bezirke eines Kantons nicht exakt dem Total der auf kantonaler Ebene berechneten fiktiven Wählenden. Mit den so berechneten fiktiven Wählenden können die Ergebnisse mehrerer Kantone addiert und folglich auch die Parteistärken auf nationaler Ebene ermittelt werden. Die Parteistärke auf der Basis von fiktiven Wählenden wird mit folgender Formel berechnet:

Wählerstärke der Partei A in % = (Fiktive Wählende (Partei A)/ Total fiktive Wählende)*100

Dettagli

Suddivisione territoriale
Svizzera
Numero UST
glos-948-de
Tipo di articolo:
Definizione
Pubblicato il:
14.12.2023
Tema:
Politica

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