Armutsgefährdungsgrenze

Armutsgefährdungsgrenze

Die Armutsgefährdungsgrenze (relatives Armutskonzept) wird gemäss internationaler Standards festgelegt. Vereinbarungsgemäss setzt die Europäische Union die Armutsgefährdungsgrenze bei 60% des Medians des verfügbaren Äquivalenzeinkommens an. Armutsgefährdet zu sein bedeutet demnach, ein deutlich tieferes Einkommen als die Gesamtbevölkerung zu haben und somit dem Risiko des sozialen Ausschlusses ausgesetzt zu sein.

Dettagli

Suddivisione territoriale
Svizzera
Numero UST
glos-1208-de
Tipo di articolo:
Definizione
Pubblicato il:
22.09.2025

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