Tieflohnstelle

Tieflohnstelle

Eine Stelle gilt in der Regel als «Tieflohnstelle», wenn der auf Basis eines Vollzeitpensums von 40 Wochenstunden berechnete Lohn weniger als zwei Drittel des standardisierten Bruttomedianlohnes ausmacht, das heisst weniger als 4 683 Franken pro Monat im Jahr 2024.

Dettagli

Suddivisione territoriale
Svizzera
Numero UST
glos-1354-de
Tipo di articolo:
Definizione
Pubblicato il:
25.11.2025

Lingue disponibili