Linienverkehr (Luftfahrt)

Linienverkehr (Luftfahrt)
Flüge zur gewerbsmässigen Beförderung von Personen oder Gütern, wenn sie während einer Mindestdauer so regelmässig oder häufig erfolgen, dass es sich erkennbar um eine systematische Folge von Flügen handelt, und im Personenverkehr in der Öffentlichkeit Sitzplätze zum Einzelkauf angeboten werden.

Dettagli

Suddivisione territoriale
Svizzera
Numero UST
glos-1166-de
Tipo di articolo:
Definizione
Pubblicato il:
03.05.2019

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