Verletzte Person (im öffentlichen Verkehr)

Verletzte Person (im öffentlichen Verkehr)
Berücksichtigt werden nur «Schwerverletzte». Als solche gelten Personen, deren Behandlung einen Spitalaufenthalt von mehr als 24 Stunden erfordert. Nebst den Fahrgästen befinden sich unter den Verunfallten Bedienstete sowie Drittpersonen.

Dettagli

Suddivisione territoriale
Svizzera
Numero UST
glos-1196-de
Tipo di articolo:
Definizione
Pubblicato il:
03.05.2019

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