Verletzte Person (im Strassenverkehr)

Verletzte Person (im Strassenverkehr)

Als «leicht verletzt» gelten Personen, die nur geringfügig beeinträchtigt sind. Sie weisen z.B. oberflächliche Hautverletzungen ohne nennenswerten Blutverlust auf oder sind in ihrer Bewegungsfähigkeit leicht eingeschränkt. Als «schwer verletzt» gelten Personen, die schwere, sichtbare Beeinträchtigungen aufweisen und einer stationären ärztlichen Versorgung bedürfen.

Dettagli

Suddivisione territoriale
Svizzera
Numero UST
glos-1197-de
Tipo di articolo:
Definizione
Pubblicato il:
03.05.2019

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