Armutsgrenze

Armutsgrenze

Die Armutsgrenze (absolutes Armutskonzept) leitet sich von den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) ab, welche in der Schweiz als Bemessungsgrundlage für den Sozialhilfebezug breite Verwendung finden. Sie setzt sich zusammen aus einem Pauschalbetrag für den Lebensunterhalt, den individuellen Wohnkosten sowie monatlich 100 Fr. pro Person ab 16 Jahren für weitere Auslagen.

Dettagli

Suddivisione territoriale
Svizzera
Numero UST
glos-1207-de
Tipo di articolo:
Definizione
Pubblicato il:
04.07.2019

Lingue disponibili