Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit (Ausweis Ci)
Inhaber einer Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit (Ausweis Ci)
Ausländische Staatsangehörige, die Mitarbeitende ausländischer Vertretungen oder Ehepartner bzw. Kinder (von unter 26 Jahren) von Beamtinnen und Beamten intergouvernementaler Organisationen sind und einer Erwerbstätigkeit nachgehen.