Survey on collective labour agreements in Switzerland

Die Erhebung der Gesamtarbeitsverträge (EGS) erfasst die Gesamtarbeitsverträge (GAV) in der Schweiz. Sie dient als repräsentative Datenbank für die Analyse der Entwicklung der gesamtarbeitsvertraglich geregelten Bereiche in der Schweiz und für verschiedene statistische Auswertungen im Bereich der Löhne und Arbeitsbedingungen. Die EGS untersucht die allgemeine Struktur der GAV in der Schweiz sowie deren Inhalt (Bestimmungen). Normalarbeitsverträge (NAV) bilden ebenfalls Bestandteil der Erhebung.

Informationen für die befragten Unternehmen und Verbände

Erhebungsunterlagen: Fragebogen, Autorisierungsanfrage zur Publikation von Informationen zu den GAV (bei Unternehmen ist die Anfrage Teil des Fragebogens; die Verbände haben ein separates Formular erhalten)

Datenübermittlung

Papierfragebogen

Rücksendung des von Hand ausgefüllten Papierfragebogens per Post. Bitte benutzen Sie dafür das Antwortkuvert, das Sie zusammen mit dem Fragebogen erhalten haben. Weitere Fragebogen können Sie telefonisch (058 469 39 39) oder per Mail unter der Adresse gavegs@bfs.admin.ch oder schriftlich bestellen.

GAV-Texte

Rücksendung der GAV-Texte (Papierversion) per Post. Elektronische Dokumente können Sie mit dem File Transfer Service der Bundesverwaltung (www.filetransfer.admin.ch) übermitteln (bitte geben Sie immer die Nummern PART (4-stellig) und GAV (6-stellig) an, die Sie oben rechts auf dem Fragebogen finden). 

Autorisierungsanfrage

Rücksendung per Post der von Hand ausgefüllten Autorisierungsanfrage zur Publikation von Informationen zu den GAV (bei Unternehmen ist die Anfrage Teil des Fragebogens; die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände haben ein separates Formular erhalten). Bitte benutzen Sie dafür das Antwortkuvert, das Sie zusammen mit dem Fragebogen erhalten haben.

Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände, Gewerkschaften: 
Die „Autorisierungsanfrage zur Publikation von Informationen“ wird von Hand ausgefüllt und per Post separat übermittelt (Antwortkuvert).

Unternehmen, die einen Fragebogen bekommen: 
Die Autorisierungsanfrage ist im Fragebogen inbegriffen.

Unternehmen, die keinen Fragebogen bekommen: 
Die „Autorisierungsanfrage" wird von Hand ausgefüllt und per Post separat übermittelt (Antwortkuvert).

Fact sheet

Rechtliche Grundlagen

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Link02.06.2025

Verordnung über die Bundesstatistik vom 30. April 2025

Link30.04.2026

Federal Statistics Act of 9 October 1992 (FStatA)

Link22.04.2024

Federal Act of 25 September 2020 on Data Protection (Data Protection Act, FADP)

Weiterführende Informationen

Contact

Section Wages and Working conditions

Federal Statistical Office
Espace de l'Europe 10
2010 Neuchâtel
Switzerland