Armutsgefährdungsgrenze

Armutsgefährdungsgrenze

Die Armutsgefährdungsgrenze (relatives Armutskonzept) wird gemäss internationaler Standards festgelegt. Vereinbarungsgemäss setzt die Europäische Union die Armutsgefährdungsgrenze bei 60% des Medians des verfügbaren Äquivalenzeinkommens an. Armutsgefährdet zu sein bedeutet demnach, ein deutlich tieferes Einkommen als die Gesamtbevölkerung zu haben und somit dem Risiko des sozialen Ausschlusses ausgesetzt zu sein.

Details

Spatial division
Switzerland
FSO number
glos-1208-de
Article type:
Definition
Published on:
22.09.2025

Available Languages