Tieflohnstelle

Tieflohnstelle

Eine Stelle gilt in der Regel als «Tieflohnstelle», wenn der auf Basis eines Vollzeitpensums von 40 Wochenstunden berechnete Lohn weniger als zwei Drittel des standardisierten Bruttomedianlohnes ausmacht, das heisst weniger als 4 683 Franken pro Monat im Jahr 2024.

Details

Spatial division
Switzerland
FSO number
glos-1354-de
Article type:
Definition
Published on:
25.11.2025

Available Languages