Der Grossteil der Einnahmen aus umweltbezogenen Abgaben stammt aus Steuern. Im Gegensatz zu den Gebühren werden die Steuern von den Haushalten und Unternehmen ohne direkte Gegenleistung der öffentlichen Hand bezahlt. Gewisse umweltbezogene Steuern wurden spezifisch zum Schutz der Umwelt eingeführt, wie z.B. die Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen (VOC), andere nicht, wie z.B. die Mineralölsteuer. Alle haben gemeinsam, dass sie umweltschädliche Güter, Dienstleistungen und Aktivitäten verteuern, weshalb sie als umweltbezogen bezeichnet werden.
2025 beliefen sich die Einnahmen aus umweltbezogenen Abgaben auf 16,8 Milliarden Franken. Sie setzten sich zu 73% aus Steuern, 17% aus Gebühren, 9% aus Mischformen und zu weniger als 1% aus freiwilligen Lösungen. Die umweltbezogenen Abgaben im engeren Sinne, die explizit auf den Schutz der Umwelt und der natürlichen Ressourcen ausgerichtet sind, betrugen 2,5 Milliarden Franken, was 15% der Gesamteinnahmen entspricht. Es handelt sich dabei um bestimmte Steuern wie die Abgabe zur Sanierung von Altlasten oder die CO2-Abgabe, jedoch auch um Gebühren wie diejenigen für Abwasser- oder Abfallbehandlung. Hinzu kommen Mischformen wie die lärm- oder schadstoffabhängigen Landegebühren, sowie freiwillige private Lösungen wie vorgezogene Entsorgungsgebühr für PET-Flaschen.