Die gesamten Erlöse der einzelnen FH setzen sich aus folgenden Finanzquellen zusammen: Studierendenpauschale SBFI: Beiträge des Bundes pro Studierenden für die Lehre nach Art. 19 Absatz 2a des Fachhochschulgesetzes (FHSG) vom 6. Okt. 1995. Schulgelder FHV (innerhalb Trägerregion): Beiträge im Rahmen der Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV), welche von Kantonen geleistet werden, die sich innerhalb der Region des Hochschulträgers befinden. Schulgelder FHV (ausserhalb Trägerregion): Beiträge im Rahmen der Interkantonalen Fachhochschulvereinbarung (FHV), welche von Kantonen geleistet werden, die sich ausserhalb der Region des Hochschulträgers befinden. Studiengelder: Von der FH eingenommene Studiengebühren für Bachelor-, und Masterstudiengänge und Weiterbildungsangebote. Erlöse Dritter: Forschungserlöse des privaten Sektors, inklusive Gelder aus Stiftungen und halbprivaten Unternehmen; Erlöse aus Dienstleistungen, sowie Erlöse aus Sponsoring und Schenkungen. Übrige Erträge: Prüfungsgebühren, verschiedene Verkäufe, Benutzungsgebühren, Vermögenserträge. Erträge KTI: Einschliesslich EUREKA- und IMS-Programme, ohne KTI-Start-Up-Initiative. Erträge Schweizerischer Nationalfonds (SNF) Erträge EU- und andere int. Forschungsprogramme: EU-Rahmenprogramm und andere europäische und internationale Forschungsfonds BeiträgeSBFI: Finanzhilfen an die Betriebskosten von Studiengängen in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Kunst. Grundbeiträge für aF+E, Beiträge an die Dozentenweiterbildung. Projektbeiträge wie z.B. Virtueller Campus, Chancengleichheit etc. Übrige Erträge Bund: Finanzierung spezieller Studiengänge von besonderer Bedeutung durch Bundesstellen, Forschungsmandate des Bundes, Erlöse aus Dienstleistungen für den Bund. Restfinanzierung Schulträger: Teil des kantonalen Budgets für die FH, interne Verrechnungen (d.h. Leistungen anderer kantonaler Stellen zugunsten der FH), ausserordentliche Beiträge, regelmässige Beiträge von Gemeinden der Trägerkantone.