Charakter der Schule (Trägerschaft)

Charakter der Schule (Trägerschaft)

Sammelbegriff für die Formen der rechtlichen und/oder finanziellen Trägerschaft der Bildungsinstitution. Die Trägerschaft einer Bildungsinstitution ist entweder öffentlich oder privat. Die privaten Bildungsinstitutionen unterteilen sich in private Institutionen, die vom Staat subventioniert werden und private Institutionen, die nicht vom Staat subventioniert werden.

Öffentliche Bildungsinstitution: Eine Bildungsinstitution wird als „öffentlich“ eingestuft, wenn sie von einer staatlichen Organisation (z.B. kantonale oder kommunale Bildungsbehörde) oder von einem Verwaltungsgremium, dessen Mitglieder von einer Behörde ernannt oder mit öffentlichem Wahlrecht gewählt werden, beaufsichtigt und geführt wird.

Private Bildungsinstitution: Eine Bildungsinstitution wird als „privat“ angesehen, wenn sie von einer nichtstaatlichen Organisation (z.B. einer Kirche, Gewerkschaft oder einem Wirtschaftsunternehmen) geführt wird oder wenn ihr Verwaltungsgremium zur Mehrheit aus Mitglieder besteht, die nicht von einer Behörde ernannt wurden.

Private, subventionierte Bildungsinstitution: Private Bildungsinstitution, deren Kernfinanzierung zu 50% oder mehr von der öffentlichen Hand stammt.

Private, nicht subventionierte Bildungsinstitution: Private Bildungsinstitution, deren Kernfinanzierung zu weniger als 50% von der öffentlichen Hand stammt.

Details

Spatial division
Switzerland
FSO number
glos-1012-de
Article type:
Definition
Published on:
21.08.2018

Available Languages