Niedergelassene (Ausweis C)

Niedergelassene (Ausweis C)
Ausländische Staatsangehörige, denen nach einem Aufenthalt von fünf oder zehn Jahren in der Schweiz die Niederlassungsbewilligung erteilt worden ist. Das Aufenthaltsrecht ist unbeschränkt und darf nicht an Bedingungen geknüpft werden.

Details

Spatial division
Switzerland
FSO number
glos-580-de
Article type:
Definition
Published on:
21.08.2018
Topic:
Population

Available Languages