Ausländische Staatsangehörige, die aus der Schweiz weggewiesen wurden, wobei sich aber der Vollzug der Wegweisung als unzulässig, unzumutbar oder unmöglich erwiesen hat. Die vorläufige Aufnahme kann auch in Fällen einer schwerwiegenden persönlichen Notlage angeordnet werden, sofern seit vier Jahren nach Einreichen des Asylgesuchs kein rechtskräftiger Entscheid erfolgt ist.