Wiederverheiratung

Wiederverheiratung
Als Wiederverheiratung gilt eine Eheschliessung, bei der mindestens einer der beiden Ehepartner zum Zeitpunkt der Heirat nicht ledig war (geschieden, unverheiratet, ver-witwet oder in aufgelöster Partnerschaft).

Details

Spatial division
Switzerland
FSO number
glos-623-de
Article type:
Definition
Published on:
21.08.2018
Topic:
Population

Available Languages