Verletzte Person (im öffentlichen Verkehr)

Verletzte Person (im öffentlichen Verkehr)
Berücksichtigt werden nur «Schwerverletzte». Als solche gelten Personen, deren Behandlung einen Spitalaufenthalt von mehr als 24 Stunden erfordert. Nebst den Fahrgästen befinden sich unter den Verunfallten Bedienstete sowie Drittpersonen.

Details

Spatial division
Switzerland
FSO number
glos-1196-de
Article type:
Definition
Published on:
03.05.2019

Available Languages