Verletzte Person (im Strassenverkehr)

Verletzte Person (im Strassenverkehr)

Als «leicht verletzt» gelten Personen, die nur geringfügig beeinträchtigt sind. Sie weisen z.B. oberflächliche Hautverletzungen ohne nennenswerten Blutverlust auf oder sind in ihrer Bewegungsfähigkeit leicht eingeschränkt. Als «schwer verletzt» gelten Personen, die schwere, sichtbare Beeinträchtigungen aufweisen und einer stationären ärztlichen Versorgung bedürfen.

Details

Spatial division
Switzerland
FSO number
glos-1197-de
Article type:
Definition
Published on:
03.05.2019

Available Languages