Materielle Entbehrung

Materielle Entbehrung

Materielle Entbehrung ist definiert als der Nichtbesitz von Gebrauchsgütern bzw. das Fehlen elementarer Lebensgrundlagen aufgrund mangelnder finanzieller Ressourcen. Von materieller Entbehrung wird gesprochen, wenn mindestens drei von neun Elementen aus den nachfolgend geschilderten Kategorien aus finanziellen Gründen fehlen. Diese europaweit koordinierten neun Entbehrungskategorien betreffen folgende Bereiche:

Finanzielle Schwierigkeiten:

  • in der Lage sein, unerwartete Ausgaben in der Höhe jenes Betrages zu tätigen, der 1/12 der Armutsgefährdungsschgrenze (bei 60%) für Einpersonenhaushalte entspricht,
  • in der Lage sein, eine Woche Ferien pro Jahr weg von zu Hause zu finanzieren,
  • keine Zahlungsrückstände,
  • in der Lage sein, jeden zweiten Tag eine fleisch- oder fischhaltige Mahlzeit (oder vegetarische Entsprechung) zu haben,
  • in der Lage sein, die Wohnung ausreichend zu heizen.

Nichtbesitz von langlebigen Gebrauchsgütern:

  • im Besitz eines Farbfernsehers, eines Telefons oder eines Autos zu sein oder Zugang zu einer Waschmaschine zu haben.

Diese Fragen werden nur einem Haushaltsmitglied gestellt; die Antworten werden für sämtliche Haushaltsmitglieder übernommen. Die erhebliche materielle Entbehrung wird beschrieben als finanziell bedingter Mangel von mindestens vier von neun Elementen.

Diese Definition ist nicht mehr aktuell. Sie finden die neue Definition unter der Bezeichnung "Materielle und soziale Deprivation" (siehe link unten).

Details

Spatial division
Switzerland
FSO number
glos-1210-de
Article type:
Definition
Published on:
04.07.2019

Available Languages