Als Schliessungen werden wirtschaftlich aktive Unternehmen, die ihre Tätigkeit endgültig einstellen, bezeichnet. Eine Schliessung liegt vor, wenn eine Kombination von Produktionsfaktoren aufgelöst wird und kein anderes Unternehmen daran beteiligt ist. Geschlossene Unternehmen müssen im Berichtsjahr eine marktwirtschaftliche Tätigkeit endgültig eingestellt haben, unabhängig davon, ob sie im Handelsregister eingetragen sind oder nicht.