Die Verordnung über die Gebühren im Statistikbereich wird revidiert

Die Verordnung über die Gebühren im Statistikbereich wird revidiert

05.06.2026 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Juni 2026 beschlossen, die Verordnung über die Gebühren im Statistikbereich zu revidieren. Damit werden die Vorschriften für die Nutzung von Dienstleistungen des Bundesamtes für Statistik (BFS) und der anderen Statistikproduzenten des Bundes grundlegend modernisiert.

Die Liste der gebührenpflichtigen statistischen Dienstleistungen wurde aktualisiert, um den Entwicklungen der letzten Jahre Rechnung zu tragen, namentlich dem Rückgang der Verkäufe von Printpublikationen und der steigenden Nachfrage nach Datenverknüpfungen, insbesondere zu Forschungszwecken. Um sicherzustellen, dass die Statistikproduzenten auch in Zukunft qualitativ hochwertige Leistungen erbringen können, hat der Bundesrat zudem beschlossen, im Rahmen der Revision der Verordnung über die Gebühren im Statistikbereich die Regeln für die Festsetzung der Gebühren zu vereinfachen und die Tarife zu überarbeiten. Die Gebührenvorschriften für statistische Dienstleistungen der Bundesorgane sind nun grundsätzlich in einer einzigen Verordnung zusammengefasst. Damit wird im Sinne der neuen Bundesstatistikverordnung Einheitlichkeit gewährleistet. Für jede Dienstleistung gilt ein fixer Tarif, was für Transparenz sorgt und die Kostenplanung vereinfacht. Durch Verweise auf bestehende Bundesvorschriften, namentlich auf die Allgemeine Gebührenverordnung und die Gebührenverordnung Publikationen, wurde der Text zudem gestrafft.

Für mehr Klarheit und Kohärenz wurden auch die Bestimmungen zu den Gebühren für die Bekanntgabe von Daten aus den vom BFS geführten Registern - dem Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), dem Eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) sowie dem UID-Register - in dieser Verordnung zusammengefasst.

Freie und kostenlose Nutzung statistischer Ergebnisse zu kommerziellen Zwecken

Im Rahmen dieser Revision werden auch die Bewilligungspflicht und die Entschädigung für die kommerzielle Nutzung statistischer Ergebnisse abgeschafft. Die vom Bund veröffentlichten statistischen Daten dürfen künftig unter Angabe der Quelle frei und kostenlos genutzt und weiterverbreitet werden. Somit können Personen oder Unternehmen beispielsweise Tabellen des BFS ohne vorherige Genehmigung übernehmen und veröffentlichen. Diese Änderung ist ein bedeutender Fortschritt im Bereich der offenen Verwaltungsdaten (Open Government Data).

Die revidierte Verordnung tritt am 15. Juli 2026 in Kraft.

Details

Observation period
5.6.2026
Spatial division
Switzerland
Published by
Federal Chancellery
Source(s)
Federal Statistical Office
FSO number
2026-0627-d
Terms of Use
OPEN-BY
Open use - Must provide the source
Article type:
Press release
Published on:
05.06.2026

Available Languages

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