Die Normalarbeitsstunden entsprechen den vertraglich festgelegten Arbeitsstunden; im Falle der Selbstständigerwerbenden handelt es sich um die übliche Arbeitszeit, d. h. um die üblicherweise geleistete Anzahl der Arbeitsstunden. Überstunden und Absenzen haben keinen Einfluss auf die Normalarbeitsstunden.
Statistische Quelle
Arbeitsvolumenstatistik:
übliche Arbeitsstunden gemäss Inlandkonzept, als jährliche und wöchentliche Arbeitszeit pro Beschäftigte/-n