Die Anerkennung der Vaterschaft ist nötig, wenn ein Vater nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet ist und das Vater-Kind-Verhältnis offiziell anerkannt werden muss. Sie erfolgt durch Erklärung beim Zivilstandsamt, beim Gericht oder im Testament (posthum). Die Anerkennung der Vaterschaft kann vor oder nach der Geburt des Kin-des erfolgen.