Unfall mit Personenschaden (im öffentlicher Verkehr)

Unfall mit Personenschaden (im öffentlicher Verkehr)
Ausgewiesen werden alle Unfälle mit schwer verletzten oder getöteten Personen, an denen mindestens ein Fahrzeug des öffentlichen Verkehrs beteiligt war (Eisen-, Zahnrad- oder Seilbahn, Tram, Bus, Schiff). Planmässiges Handeln (z.B. in Suizid- oder Tötungsabsicht) aller Beteiligten ist dabei ausgeschlossen.

Details

Spatial division
Switzerland
FSO number
glos-1190-de
Article type:
Definitionen
Published on:
03.05.2019

Available Languages