Unfall mit Personenschaden (in der Luftfahrt)

Unfall mit Personenschaden (in der Luftfahrt)

Unfall beim Betrieb eines Luftfahrzeugs, bei dem eine Person inner- oder ausserhalb des Luftfahrzeuges erheblich verletzt oder getötet wird. Nicht berücksichtigt sind Unfälle von Fallschirmspringern, Hängegleitern (inkl. Gleitschirmen), Drachen, Drachenfallschirmen, Fesselballonen, unbemannten Freiballonen und Modelluftfahrzeugen.

Details

Spatial division
Switzerland
FSO number
glos-1192-de
Article type:
Definition
Published on:
03.05.2019

Available Languages