Bundesrat verabschiedet Bericht zur Relevanz einer Statistik über Menschen mit Behinderungen und herausforderndem Verhalten

Bundesrat verabschiedet Bericht zur Relevanz einer Statistik über Menschen mit Behinderungen und herausforderndem Verhalten

Der Bundesrat hat die Relevanz einer Statistik über Menschen mit Behinderungen und herausfordernden Verhaltensweisen im Detail geprüft. Nach eingehender Analyse der Rechtsgrundlagen und der Kosten sieht er die Voraussetzungen für die Erstellung einer solchen Statistik nicht gegeben. Zum einen steht das angestrebte Ziel nicht im Verhältnis zu den dafür erforderlichen Ressourcen, zum anderen liegt die Zuständigkeit bei den Kantonen. Zu diesen Schlüssen kommt der in Erfüllung eines Postulats erarbeitete Bericht, den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. Oktober 2026 verabschiedet hat.

Die Schweiz hat die UNO-Behindertenrechtskonvention (BRK) unterzeichnet und sich damit zur adäquaten Betreuung von Menschen mit geistigen, psychischen oder mehrfachen Behinderungen und herausforderndem Verhalten verpflichtet. Laut dem Postulat 24.3212 Roth «Statistik über Menschen mit einer geistigen, psychischen und/oder mehrfachen Behinderung zum Thema ‹Herausfordernde Verhaltensweisen› HEVE» fehlt es in der Schweiz derzeit jedoch an spezialisierten Förder- und Betreuungsplätzen für Betroffene sowie an entsprechenden Statistiken. Das Postulat fordert, dass der Bund eine Statistik zu diesem Thema erstellt und die Kantone bei der Zuteilung dieser Plätze koordinierend unterstützt.

Der Bundesrat hält das Anliegen des Postulats durchaus für berechtigt. Er anerkennt die schwierige Situation der betroffenen Personen, ist aber gleichzeitig der Ansicht, dass eine nationale Statistik über Menschen mit einer geistigen, psychischen oder mehrfachen Behinderung nicht ausreichen würde, um das Problem zu lösen. Nach eingehender Prüfung der Rechtsgrundlagen und Kosten für die Erstellung einer solchen Statistik beantragt der Bundesrat deshalb, aus Gründen der Zuständigkeit und der Verhältnismässigkeit darauf zu verzichten.

Was das angemessene Betreuungsangebot für betroffene Menschen anbelangt, weist der Bundesrat darauf hin, dass es dem Bund nicht möglich ist, den Bedarf an Plätzen in Institutionen zu ermitteln, und dass für diese Aufgabe die Kantone zuständig sind. Diese Auffassung teilt auch die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK).

Darüber hinaus würde eine entsprechende Statistik unverhältnismässig viele Ressourcen erfordern, die angesichts der angespannten Finanzlage in der Bundesverwaltung nicht zur Verfügung stehen. Bevor eine neue nationale Statistik ins Auge gefasst wird, ist es gemäss dem Bericht wichtig, das angestrebte Ziel der Statistik mit den für die technische Entwicklung notwendigen Personalressourcen und finanziellen Mitteln bei Bund und Kantonen ins Verhältnis zu setzen.

Der Bericht weist auch darauf hin, dass verschiedene wissenschaftliche Studien, namentlich jene der Hochschule für Soziale Arbeit der Fachhochschule Nordwestschweiz und der Hochschule Luzern – Soziale Arbeit, bereits einen ersten Überblick über die Situation der betroffenen Menschen und ihre Betreuung in den Kantonen liefern und daraus sinnvolle Empfehlungen für ein «Best Practices»-Modell auf nationaler Ebene abgeleitet haben.

Details

Observation period
18.2.2025
Spatial division
Switzerland
Source(s)
Federal Statistical Office
FSO number
2026-0636-d
Terms of Use
OPEN-BY
Open use - Must provide the source
Article type:
Press release
Published on:
28.10.2026
Topic:
Health

Available Languages

PDF 139 kB