Unfälle (Verkehr)

Unfälle (Verkehr)
Je nach Verkehrsträger wird "Unfall" unterschiedlich definiert: Strassenverkehr: Erfasst werden alle Unfälle auf öffentlichen Strassen und Plätzen mit Personenschäden. Zu den Verletzten zählen alle Personen mit Verletzungen, gleich welchen Schweregrades (siehe „Verunfallte Personen, Strassenverkehr). Eisenbahnverkehr: Erfasst werden alle Unfälle, bei denen mindestens eine Person verletzt oder getötet wird, die den Verkehr beträchtlich stören oder bei denen mindestens 100'000 Fr. Sachschaden entsteht. Als „verletzt“ werden diejenigen Personen ausgewiesen, deren Behandlung einen Krankenhausaufenthalt von mehr als 24 Stunden erfordert. Als „getötet“ werden Personen aufgeführt, deren Verletzung innert 30 Tagen nach dem Unfall zum Tod geführt hat. Personen, die Suizid begangen haben, gelten nicht als getötete Personen. Flugverkehr: Gezählt werden alle dem Eidg. Büro für Flugunfalluntersuchungen gemeldeten Unfälle von in der Schweiz immatrikulierten gewerbs- und nichtgewerbsmässig fliegenden zivilen Luftfahrzeugen. Ferner werden auch alle ausländischen Luftfahrzeuge berücksichtigt, die auf schweizerischem Gebiet verunfallen. Als Verletzte gelten Personen mit erheblichen Verletzungen.

Details

Spatial division
Switzerland
FSO number
glos-281-de
Article type:
Definitionen
Published on:
21.08.2018

Available Languages