Dieses Diagramm zeigt den Anteil in % der Eintritte und Austritte der Beziehenden des entsprechenden Leistungssystems im Referenzjahr.
Rund ein Viertel (174 303) der ALV-Taggeldbeziehenden, IV-Rentenbeziehenden und Sozialhilfebeziehenden sind 2023 in das SHIVALV-Leistungssystem eingetreten, d.h. diese Personen haben 2023 eine Leistung bezogen, nachdem sie im Vorjahr keine Leistung in Anspruch genommen hatten. Aufgrund der unterschiedlichen Personenflüsse unterscheidet sich der Anteil der Eintritte je nach Leistung stark: So betrug der Anteil der Eintritte bei den Personen in der Arbeitslosenversicherung 57,2% (135 797 Eintritte), in der Sozialhilfe 23,9% (33 884 Eintritte) und in der Invalidenversicherung lediglich 8,7% (19 532 Eintritte).
Der Anteil der Austritte aus dem SHIVALV-System lag 2022 bei knapp einem Drittel (200 085 Personen), wobei die Anteile je nach Leistungssystem stark variieren: 62,0% der ALV-Taggeldbeziehenden (160 852 Austritte), 27,2% der Sozialhilfebeziehenden (39 958 Austritte) und 7,6% der IV-Rentenbeziehenden (16 772 Austritte).
Im Jahr 2022 war der Anteil der Austritte aus der Arbeitslosenversicherung (62,0%) höher als der Anteil der Eintritte (46,6%). Auch in der Sozialhilfe lag der Anteil der Austritte über jenem der Eintritte (27,2% und 23,8%). Diese Umstände sind auf die Erholung des Arbeitsmarktes nach der Covid-19-Pandemie zurückzuführen. Bei den IV-Renten lagen die Anteile der Ein- und Austritte auf ähnlichem Niveau (7,6% und 7,5%).