Diese Grafik zeigt, welcher Anteil der ständigen Schweizer Wohnbevölkerung ab 15 Jahren eine Doppelbürgerschaft hat. Dabei wird unterschieden zwischen Personen, die das Schweizer Bürgerrecht bei der Geburt erlangt haben, und Personen, die eingebürgert wurden. Angegeben sind die zehn ausländischen Staatsbürgerschaften, die bei Doppelbürgerinnen und Doppelbürgern am weitesten verbreitet sind. In den meisten Fällen wurde das Schweizer Bürgerrecht durch Einbürgerung erworben. Einzige Ausnahme sind die französisch-schweizerischen Doppelbürgerinnen und Doppelbürger, die das Schweizer Bürgerrecht in der Regel bei der Geburt erlangt haben.