Gemäss Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird von Behinderung gesprochen, wenn ein gesundheitliches Problem zu einer Beeinträchtigung einer Körperfunktion oder -struk-tur einer Person führt (
Schädigungen), die Fähigkeit zur Verrichtung gewisser Aktivitäten einschränkt (
Beeinträchtigungen der Aktivität) oder Tätigkeiten in ihrem sozialen Umfeld er-schwert (
Beeinträchtigungen der Partizipation). Behinderung ist somit nicht nur ein biologi-sches, sondern auch ein soziales Problem, das sich stellt, wenn eine Person aus gesund-heitlichen Gründen nicht in der Lage ist, grundlegenden Verrichtungen des täglichen Le-bens nachzugehen oder voll am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
Je nach Definition bilden Menschen mit Behinderungen verschiedene Gruppen. Diese Gruppen überschneiden sich nur teilweise.
Menschen mit Behinderungen gemäss Gleichstellungsgesetz
(in der Statistik der Gleichstellung verwendete Definition: Thema 20 –- Wirtschaftliche und soziale Situation der Bevölkerung > Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen)
Das BFS definiert «Menschen mit Behinderungen gemäss Gleichstellungsgesetz» als Personen, die ein dauerhaftes Gesundheitsproblem haben und die bei Tätigkeiten des normalen Alltagslebens (stark oder etwas) eingeschränkt sind.
Gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) handelt es sich bei einer Behinderung um Einschränkungen bei der Teilhabe am sozialen Leben aufgrund einer Schädigung oder eines dauerhaften Gesundheitsproblems. Diese Definition beruht auf einem sozialen Ver-ständnis der Behinderung (ich kann mich nicht frei bewegen), das sich vom individuel-len/medizinischen Modell unterscheidet (ich bin querschnittgelähmt).
Nach diesem Ansatz kann die Person selbst am besten einschätzen, ob sie behindert ist oder nicht
Menschen mit Behinderungen im medizinischen Sinn (individuelles Modell)
(Thema 14 – Gesundheit > Gesundheitzustand der Bevölkerung)
Personen mit einer bleibenden oder dauerhaften organischen Beeinträchtigung oder funk-tionellen Einschränkung (Seh-, Geh-, Sprechvermögen usw.).
Invalidität / Bezügerinnen und Bezüger einer Rente oder anderer Sozialleistungen im Zusammenhang mit Invalidität
(Thema 13 – Soziale Sicherheit > Invalidenversicherung und Pensionskassen)
Gemäss dem Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (in Kraft seit dem 1. Januar 2003) gilt als Invalidität «die voraussichtlich bleibende oder län-gere Zeit dauernde ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit». Invalidität ist definiert als ganze oder teilweise Erwerbsunfähigkeit (bzw. Unfähigkeit, sich im bisherigen Aufgaben-bereich zu betätigen), die durch einen körperlichen, psychischen oder geistigen Gesund-heitsschaden verursacht worden ist. Der Gesundheitsschaden ist entweder die Folge ei-nes Geburtsgebrechens, einer Krankheit oder eines Unfalls. Der Invaliditätsbegriff beruht auf dem medizinischen Modell der Behinderung.
Konzepte und Modelle Behinderung
(Quelle: Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen)
Das individuelle Modell (oder medizinische Modell)
Das individuelle Modell, das sich nach dem ersten Weltkrieg entwickelte, beruht auf einem bio-medizinischen Ansatz. Behinderung wird als «körperliche, psychische oder geistige Beeinträchtigung» einer Person verstanden, aus der Einschränkungen der gesellschaftli-chen Partizipation folgen. Dieses Modell beruht auf einer Logik von Ursache und Wirkung: Eine Krankheit oder ein Trauma führt zu einer Beeinträchtigung des Organismus, die die Fähigkeit einschränkt, gewisse Verrichtungen vorzunehmen, woraus wiederum ein sozia-ler Nachteil oder eine Behinderung folgt. Behinderung ist danach eindeutig das Resultat einer Beeinträchtigung des Individuums. Der Umgang mit Behinderung, der aus diesem Modell folgt, knüpft an der Pflege an und setzt sich längerfristig die Heilung der Person oder zumindest deren Eingliederung in die Gesellschaft zum Ziel, wie sie für die «Gesun-den» existiert.
Das soziale Modell
Als Reaktion auf dieses sehr medizinische Modell entsteht in den 1960er-Jahren im Um-feld verschiedener Behindertenbewegungen eine strikt soziale Sicht von Behinderung. Da-raus entwickelt sich das soziale Modell der Behinderung, das Behinderung als Ergebnis einer Gesellschaft betrachtet, die die Besonderheiten ihrer Mitglieder nur unzulänglich be-rücksichtigt. Die Ursache der Behinderung liegt in diesem Modell ausserhalb des Individu-ums. Daraus folgt auch ein anderer Umgang mit Behinderung: Die soziale Betrachtungs-weise verwirft die Heilung als Ideal und setzt stattdessen auf die Förderung der vorhande-nen Kapazitäten der Person, um so ihre Autonomie im Alltag zu ermöglichen. Dieses Mo-dell fordert ebenfalls die Beseitigung physischer und sozialer Barrieren. Es geht darum, die Umwelt und Dienstleistungen anzupassen, d.h. sie für Personen mit physischen oder psychischen Beeinträchtigungen zugänglich und verwendbar auszugestalten.
Die interaktiven Modelle
Als Reaktion auf die traditionellen Ansätze, die je einen spezifischen Aspekt in den Vordergrund stellen, hat sich ein dritter Typus von Modellen entwickelt. Die neue Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (International Classification of Functioning, Disability and Health) der Weltgesundheitsorganisation WHO versucht, bei der Definition der Behinderung sowohl den individuellen wie auch den umweltbezogenen Faktoren Rechnung zu tragen. Das Modell PPH (Processus de production du handicap; Prozess der Erzeugung von Behinderung), das seit den 1980er Jahren in Québec von Fougeyrollas und seinen Mitarbeitenden entwickelt wird, setzt einen Akzent auf der Interaktion zwischen den verschiedenen Faktoren, die zu einer Situation von Behinderung führen. Diese neueren Modelle sind offen und dynamisch, indem sie versuchen, den individuellen Determinismus des medizinischen und den externen Determinismus des sozialen Modells zu überwinden.