Unfall mit Personenschaden (in der Luftfahrt)

Unfall mit Personenschaden (in der Luftfahrt)

Unfall beim Betrieb eines Luftfahrzeugs, bei dem eine Person inner- oder ausserhalb des Luftfahrzeuges erheblich verletzt oder getötet wird. Nicht berücksichtigt sind Unfälle von Fallschirmspringern, Hängegleitern (inkl. Gleitschirmen), Drachen, Drachenfallschirmen, Fesselballonen, unbemannten Freiballonen und Modelluftfahrzeugen.

Dettagli

Suddivisione territoriale
Svizzera
Numero UST
glos-1192-de
Tipo di articolo:
Definitionen
Pubblicato il:
03.05.2019

Lingue disponibili