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Absolventenstudien Hochschulen (EHA)
Die Erhebung untersucht den Eintritt in den Arbeitsmarkt der Hochschulabsolvent/-innen einer Schweizer Hochschule nach dem Studium.
Das Hauptaugenmerk der Absolventenstudien richtet sich auf die Erwerbs- und Ausbildungssituation von Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen ein und fünf Jahre nach ihrem Hochschulabschluss. Unter anderem werden Antworten auf folgende Fragen gesucht: Wie entwickelt sich die Erwerbslosenquote? Welches sind die entscheidenden Faktoren für einen erfolgreichen Einstieg in die Arbeitswelt? Die gewonnenen Erkenntnisse bilden ein Informationsinstrument für die einzelnen Hochschulen und dienen den bildungs- und beschäftigungspolitischen Instanzen als Orientierungsgrundlage.
Steckbrief
Häufige Fragen
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Was ist die Hochschulabsolventenbefragung?
Die Hochschulabsolventenbefragung (EHA) ist eine Erhebung des Bundesamts für Statistik (BFS). Sie untersucht den Übergang von Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen in den Arbeitsmarkt sowie deren weitere Bildungs- und Erwerbsverläufe. Die Ergebnisse liefern wichtige Informationen zur Wirksamkeit des Hochschulsystems und dienen als Grundlage für Bildungs-, Hochschul- und Arbeitsmarktpolitik.
Wer wird befragt?
Bei der Erhebung handelt es sich um eine Vollerhebung. Befragt werden alle Absolventinnen und Absolventen der Schweizer Hochschulen, die in einem geraden Abschlussjahr einen der folgenden Abschlüsse erworben haben:
- Bachelor
- Master
- Diplom/Lizenziat/Staatsexamen
- Doktorat
Zu den Schweizer Hochschulen zählen universitäre Hochschulen, eidgenössisch technische Hochschulen, Fachochschulen sowie Pädagogische Hochschulen. Die Hochschulabsolventinnen und -absolventen werden zu zwei Zeitpunkten befragt. Die erste Befragung findet etwa ein Jahr und die zweite Befragung rund fünf Jahre nach dem Hochschulabschluss statt.
Muss ich an der Befragung teilnehmen?
Nein. Die Teilnahme an der Hochschulabsolventenbefragung ist freiwillig. Bei einer Nichtteilnahme entstehen keine Gebühren oder andere rechtliche Konsequenzen. Mit Ihrer Teilnahme leisten Sie jedoch einen wichtigen Beitrag zur Bereitstellung aussagekräftiger statistischer Grundlagen für die Bildungs-, Hochschul- und Arbeitsmarktpolitik in der Schweiz.
Warum ist es wichtig an der Befragung teilzunehmen?
Von Ihren Erfahrungen profitieren unterschiedlichste Gruppen:
- Hochschulpolitische Akteure und Hochschulen
- Studien- und Berufsberatungen sowie nachfolgende Studiengenerationen
- Unternehmen und die Schweizer Forschungsgemeinschaft
Nicht zuletzt bieten die gewonnenen Daten auch Ihnen eine Möglichkeit, Ihre berufliche Entwicklung mit derjenigen anderer Absolventinnen und Absolventen zu vergleichen.
Die Resultate können die Problemlagen und die Vielfalt von Lebensverläufen nur dann zuverlässig abbilden, wenn sich möglichst viele Hochschulabsolventinnen und -absolventen an der Befragung beteiligen.
Es ist deswegen äusserst wichtig, dass Sie unabhängig von Ihrer aktuellen oder bisherigen Erwerbs- und Lebenssituation an der Befragung teilnehmen.
Woher haben Sie meine Kontaktangaben?
Die Erhebung der Adressen stützt sich auf die Verordnung vom 30. Juni 1993 über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung). Dadurch ist das Bundesamt für Statistik (BFS) berechtigt, für die Befragung der Hochschulabsolventinnen und -absolventen bei den Schweizer Hochschulen die Adressen eines bestimmten Abschlussjahrgangs zu ermitteln. Die Adressangaben werden lediglich für die Kontaktaufnahme verwendet und sind nicht mit den Ergebnissen der Befragung verknüpft. Die Adressen werden nach Abschluss der Zweitbefragung vernichtet
In welchen Sprachen ist der Fragebogen verfügbar?
Der Fragebogen kann auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch ausgefüllt werden.
Wer ist für den Betrieb des Online-Fragbogens zuständig?
Der Online-Fragebogen wird im Auftrag des Bundesamts für Statistik (BFS) durch die Firma MIS Trend technisch bereitgestellt und gewartet. Die Umsetzung erfolgt dabei nac den fachlichen und datenschutzrechtlichen Vorgaben des BFS. Der Auftrag wurde unter Anwendung des Schweizer Beschaffungsrechts an MIS Trend vergeben.
Was kann ich tun, wenn Informationen über meinen Hochschulabschluss nicht korrekt sind?
Um den Befragungsaufwand zu verringern, wurden Angaben zu Ihrem Studienabschluss (z. B. Abschlussdatum und Abschlussniveau) dem Schweizerischen Hochschulinformationssystem entnommen. Sollten die von den Hochschulen an das Bundesamt für Statistik (BFS) übermittelten Informationen nicht korrekt sein, bitten wir Sie, uns telefonisch über die Gratisnummer 0800 800 246 oder per E-Mail info@abseb.ch oder info@abszb.ch zu kontaktieren.
Kann ich den Fragebogen in Papierform erhalten oder telefonisch ausfüllen?
Nein. Der Fragebogen kann ausschliesslich online ausgefüllt werden.
Da sich die Befragung an Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen richtet, wird davon ausgegangen, dass die Teilnehmenden über einen Internetzugang sowie die notwendigen digitalen Kompetenzen verfügen. Die ausschliessliche Online-Durchführung ermöglicht zudem eine effizientere Datenerhebung und -verarbeitung.
Benötige ich Unterlagen zum Ausfüllen des Fragebogens?
Grundsätzlich nicht. Es kann jedoch hilfreich sein, beim Ausfüllen Ihren aktuellen Lebenslauf und – falls vorhanden – Ihren Arbeitsvertrag bereitzuhalten.
Sind die Ergebnisse auch für eine breite Öffentlichkeit zugänglich?
Die Ergebnisse der Hochschulabsolventenbefragung sind öffentlich verfügbar. Auf dem Internetportal des BFS stehen zahlreiche zusammengefasste Resultate (Grafiken, Tabellen) zur Verfügung. Anonymisierte Einzeldaten werden im Rahmen von Forschungsprojekten nach Abschluss eines Datenschutzvertrags zur Verfügung gestellt.
Weiterführende Informationen
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Revision der Hochschulabsolventenbefragung (EHA) 2021
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Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 (BStatG)
Fedlex - Die Publikationsplattform des Bundesrechts
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1993/2080_2080_2080/deVerordnung über die Bundesstatistik vom 30. April 2025 (BStatV)
Fedlex - Die Publikationsplattform des Bundesrechts
https://www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2025/318/de -
Bundesgesetz vom 25. September 2020 über den Datenschutz (Datenschutzgesetz, DSG)
Fedlex - Die Publikationsplattform des Bundesrechts
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2022/491/deVerordnung vom 31. August 2022 über den Datenschutz (Datenschutzverordnung, DSV)
Fedlex - Die Publikationsplattform des Bundesrechts
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2022/568/de