Opferhilfe
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Ausgewählte Inhalte
Opferberatungen nach Geschlecht, Alter und Nationalität
Opferberatungen nach Geschlecht
Opferberatungen nach Alter zum Zeitpunkt der Beratung
Opferberatungen nach Straftat
Opferberatungen nach Leistungen
Opferberatungen nach Kanton
Opferberatungen nach Täter-Opfer-Beziehung
Opferberatungen, ausserkantonale Leistungen
Entwicklung der Beträge für Entschädigungen und Genugtuungen
Entwicklung der Gesuche sowie der genehmigten Gesuche der Entschädigungen und Genugtuungen
Entschädigungs-, Genugtuungs- und Beratungsfälle für Menschenhandel und / oder Förderung der Prostitution
Entschädigungs- und Genugtuungsfälle nach Geschlecht, Alter und Nationalität
Entschädigungs- und Genugtuungsfälle nach Kanton und Leistungen
Das Thema im Detail
Opferberatungen
Die Beratungen sind ein erster Schritt, um Opfer oder ihre Angehörigen nach einer Straftat zu unterstützen. Sie sind unabhängig von Alter, Geschlecht oder Nationalität kostenlos und können in den meisten Kantonen in Anspruch genommen werden. Die statistische Analyse gibt Aufschluss über die Verteilung der Beratungen nach soziodemografischen Merkmalen und Region. Seit 2017 werden dabei auch Fälle berücksichtigt, die unter das Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) fallen.
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Opferberatungen nach Straftat
In der Opferhilfestatistik werden die Beratungen nach verschiedenen Kategorien von Straftaten erfasst. Berücksichtigt werden dabei nicht alle Straftaten des Strafgesetzbuchs, sondern nur diejenigen, die für die Opferhilfe relevant sind. Die Art der Straftat wird anhand der Angaben des Opfers und der Einschätzung der kantonalen Opferhilfestellen bestimmt, auch wenn kein Strafverfahren eingeleitet wurde. So lässt sich untersuchen, welche Unterstützung je nach Art der erlittenen Beeinträchtigung benötigt wird.
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Opferberatungen nach Täter-Opfer-Beziehung
Die Art der Opferberatung hängt wesentlich davon ab, in welcher Beziehung das Opfer zur mutmasslichen Tatperson steht. Je nachdem, ob die Tatperson aus der Familie stammt, Partnerin oder Partner ist oder dem Opfer unbekannt war, lässt sich die Beratung anpassen, sodass die Betroffenen wirksamer und individueller betreut werden können. Die entsprechende Analyse hilft, die Hintergründe von Gewalt besser zu verstehen und gezielte Unterstützungsmassnahmen zu ergreifen.
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Opferberatungen nach Leistung
Dieses Kapitel zeigt, welche Leistungen im Rahmen der Opferberatung wie häufig gewährt wurden. Dabei wird zwischen verschiedenen Formen der Unterstützung – psychologischer, sozialer, materieller, medizinischer oder juristischer Hilfe – sowie finanzielle Soforthilfe und längerfristiger Hilfe unterschieden. Die Analyse hilft, die Bedürfnisse der Betroffenen genauer zu erfassen und die Unterstützungsangebote gezielt danach auszurichten. Anhand der Informationen können zudem die Ressourcen in den Opferhilfestellen besser eingeschätzt und allenfalls angepasst werden.
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Entschädigungen und Genugtuungen
Opfer und ihre Angehörigen können eine Entschädigung für finanzielle Einbussen beantragen, die ihnen durch eine Straftat entstanden sind. Je nach Schwere der Beeinträchtigung kann zusätzlich eine Genugtuung zur Wiedergutmachung für das erlittene seelische Leid und als Anerkennung des Erlebten zugesprochen werden. Mit diesen Leistungen sollen die Folgen einer Straftat gemildert werden. Die Statistik gibt Aufschluss über die Inanspruchnahme der Leistungen nach Kanton und Art der Straftat.
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Häufig gestellte Fragen
Weiterführende Informationen
Diese Informationen helfen Ihnen, die statistischen Ergebnisse besser zu verstehen und einzuordnen.