1. Um was geht es in dieser Erhebung?
Die Erhebung liefert Informationen über die Ausbildungssituation sowie die berufliche Situation von Personen, die an einer höheren Berufsbildung teilgenommen haben.
2. Wem nützt die Erhebung?
Diese Informationen dienen den bildungspolitischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern sowie der Bildungsforschung.
3. Ist die Teilnahme an dieser Erhebung obligatorisch?
Nein, die Teilnahme ist nicht obligatorisch. Für möglichst präzise statistische Aussagen sowie für eine möglichst genaue Abbildung der inhaltlichen Vielfalt der höheren Berufsbildung sind wir jedoch auf eine hohe Anzahl Teilnehmerinnen und Teilnehmer angewiesen.
4. Woher haben Sie meine Adresse?
Das Bundesamt für Statistik (BFS) verfügt über einen Stichprobenrahmen, aus dem die Stichproben für die Erhebungen gezogen werden. Dieser Rahmen wird anhand von Daten erstellt, die von Einwohnerregistern der Gemeinden und Kantone geliefert werden. Die Daten werden quartalsweise aktualisiert. Sie umfassen die Basisdaten aller in der Schweiz wohnhaften Personen. Aufgrund dieser Daten ist dem BFS Ihre Adresse bekannt.
5. Was für Fragen werden gestellt?
Die Befragung fokussiert auf die berufliche Situation der Teilnehmenden. Dabei geht es einerseits um "objektive" Faktoren wie den Arbeitsmarktstatus, die Position im Unternehmen, Selbstständigkeit oder Beschäftigungsgrad. Andererseits interessieren wir uns auch für "subjektive" Einschätzungen wie etwa die Zufriedenheit mit der Stelle.
6. Ich habe schon im Herbst 2023 an dieser Befragung teilgenommen. Weshalb werde ich noch einmal kontaktiert?
Wir befragen Personen, die 2023 schon an unserer Befragung teilgenommen haben, noch einmal, damit die längerfristigen Auswirkungen der höheren Berufsbildung besser sichtbar werden.
7. Wie steht es um den Datenschutz?
Der Datenschutz ist gewährleistet. Sobald die Erhebung abgeschlossen ist, übermittelt das Befragungsinstitut alle Daten an das Bundesamt für Statistik (BFS) und vernichtet umgehend seinen eigenen Datensatz. Hierzu musste sich das Befragungsinstitut gegenüber dem BFS per Vertrag verpflichten.
Die vom BFS publizierten Daten sind vollständig anonymisiert und enthalten keine Identifikatoren mehr. Dies bedeutet, dass die befragten Personen anhand der veröffentlichten Daten auf keinen Fall identifiziert werden können.
Der Datenschutz wird durch das Bundesstatistikgesetz (SR 431.01), die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (SR 431.012.1) und das Bundesgesetz über den Datenschutz (SR 235.1) sichergestellt. Das BFS arbeitet bei der Ausführung seiner Aufgaben eng mit dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) zusammen.
8. Warum fragen Sie, wie mein Arbeitgeber heisst?
Diese Frage dient dazu, die Befragung möglichst kurz zu halten. Mit dem Namen des Arbeitgebers, kann das Bundesamt für Statistik (BFS) mehrere für die Erhebung nötige Informationen direkt aus dem schweizerischen Betriebs- und Unternehmensregister entnehmen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmern müssen somit keine Fragen etwa zur Grösse des Unternehmens oder zur Wirtschaftsbranche beantworten.
9. Was wird mit den Ergebnissen der Erhebung gemacht?
Die Ergebnisse der Befragungen zur höheren Berufsbildung werden in Form von Tabellen und Grafiken auf der Internetseite des BFS veröffentlicht (vgl. Ausbildungssituation, berufliche Situation). Ausserdem werden thematische Berichte zu einzelnen Themen erstellt.