Kriminalität und Strafrecht

Rückfall

Rückfälligkeit kann nach einer Verurteilung oder nach einer Haftentlassung gemessen werden. Dabei wird untersucht, ob die Person erneut straffällig geworden ist und deshalb verurteilt wurde oder ob es sogar zu einer wiederholten Inhaftierung kam. Hier werden neben den drei Formen der Rückfälligkeit auch Informationen zu Widerrufen von bedingten Strafen und bedingten Entlassungen bereitgestellt.

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Das Thema im Detail

Rückfall

In der Schweiz wird etwa ein Fünftel der verurteilten Erwachsenen innerhalb von drei Jahren erneut straffällig und verurteilt. Die Seite zeigt Rückfallraten sowie den Einfluss von Alter, Geschlecht, Straftat, Vorstrafen und Jugendurteilen auf das Rückfallrisiko im Erwachsenenalter. Die Daten ermöglichen Fachpersonen, Justiz und Politik, gezielt Rückfallrisiken zu bewerten und Präventionsstrategien zu entwickeln.

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Widerrufe

Bedingte Strafen und Entlassungen können während der Probezeit widerrufen werden, wenn sich Verurteilte nicht an Auflagen halten oder erneut straffällig werden. Die Statistik zeigt, wie oft solche Widerrufe erfolgen und inwieweit der Anteil Widerrufe von Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit und - bei bedingten Strafen - von der Strafart abhängt. Die Daten unterstützen Fachpersonen und Behörden bei der Einschätzung von Rückfallrisiken und der Wirksamkeit von Bewährungsmassnahmen.

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Weiterführende Informationen

Diese Informationen helfen Ihnen, die statistischen Ergebnisse besser zu verstehen und einzuordnen.

Kontakt

Sektion Kriminalität und Strafrecht

Bundesamt für Statistik
Espace de l'Europe 10
2010 Neuchâtel
Schweiz