Steuerdatenerhebung
Herausgeber: Bundesamt für Statistik
Der Bundesrat will gewisse Steuerdaten für statistische Zwecke nutzen. Er hat an seiner Sitzung vom 5. April 2023 das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, eine Erhebung von Steuerdaten in die Statistikerhebungsverordnung aufzunehmen. Die Daten werden nur für statistische Zwecke verwendet, das Steuergeheimnis bleibt gewahrt.