Kombinierter Verkehr

Kombinierter Verkehr

Art des Güterverkehrs, bei dem das Transportgut ohne Wechsel des Transportgefässes auf mehreren unterschiedlichen Verkehrsträgern befördert wird (z.B. Strasse und Schiene). Im begleiteten kombinierten Verkehr werden ganze Lastwagen und Sattelschlepper (mit Sattelauflieger) mit Hilfe von Zügen (Rollende Autobahn) oder Schiffen (RoRo-Verfahren) transportiert. Beim unbegleiteten kombinierten Verkehr werden nur die Ladeeinheiten (Container, Wechselbehälter) oder Sattelauflieger umgeschlagen.

Details

Raumgliederung
Schweiz
BFS-Nummer
glos-1160-de
Artikeltyp:
Definition
Veröffentlicht am:
03.11.2020

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