Umweltbezogene Subventionen und sonstige Transfers

Umweltbezogene Subventionen und sonstige Transfers

Subventionen und sonstige Transfers gelten als umweltbezogen, wenn sie dazu dienen, die Umwelt zu schützen oder die Nutzung und den Abbau von natürlichen Ressourcen zu verringern.

Details

Raumgliederung
Schweiz
BFS-Nummer
glos-1256-de
Artikeltyp:
Definition
Veröffentlicht am:
01.12.2020

Verfügbare Sprachen