Unbezahlte Tätigkeiten für eine Organisation, einen Verein oder eine öffentliche Institution (z.B. sportlich-kulturelle Vereine, Interessenvereinigungen, kirchliche Institutionen, sozial-karitative Organisationen, Parteien oder politische Ämter sowie öffentliche Dienste). Sitzungsgelder, Spesenvergütungen oder symbolische Beiträge gelten nicht als Bezahlung.
Statistische Quelle
Modul «Unbezahlte Arbeit» der schweizerischen Arbeitskräfteerhebung: unbezahlte Tätigkeiten der ständigen Wohnbevölkerung und den dafür investierten Zeitaufwand. Das Fragenmodul wird alle drei bis vier Jahre in die schweizerische Arbeitskräfteerhebung integriert.