Betäubungsmittelgesetz (BetmG): Veräussern, verordnen, andern verschaffen, in Verkehr bringen nach Substanzen

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Betäubungsmittelgesetz (BetmG): Veräussern, verordnen, andern verschaffen, in Verkehr bringen nach Substanzen

Details

Dargestellter Zeitraum
2009-2024
Periodizität
Jährlich
Raumgliederung
Schweiz
Quelle(n)
Bundesamt für Statistik
BFS-Nummer
su-d-19.02.07.02.04
Nutzungsbedingungen
OPEN-BY
Freie Nutzung - Quellenangabe ist Pflicht
Artikeltyp:
Tabelle
Veröffentlicht am:
24.03.2025

Verfügbare Sprachen

XLSX 96 kB