Armutsgefährdungsgrenze

Armutsgefährdungsgrenze

Die Armutsgefährdungsgrenze (relatives Armutskonzept) wird gemäss internationaler Standards festgelegt. Vereinbarungsgemäss setzt die Europäische Union die Armutsgefährdungsgrenze bei 60% des Medians des verfügbaren Äquivalenzeinkommens an. Armutsgefährdet zu sein bedeutet demnach, ein deutlich tieferes Einkommen als die Gesamtbevölkerung zu haben und somit dem Risiko des sozialen Ausschlusses ausgesetzt zu sein.

Details

Raumgliederung
Schweiz
BFS-Nummer
glos-1208-de
Artikeltyp:
Definition
Veröffentlicht am:
22.09.2025

Verfügbare Sprachen