Die Verwendung des Begriffs «Tieflohn» orientiert sich an der international in der Statistik üblichen Definition (Eurostat, OECD). Eine Stelle gilt als «Tieflohnstelle», wenn der auf Basis eines Vollzeitpensums von 40 Wochenstunden berechnete Monatslohn weniger als zwei Drittel des Bruttomedianlohns ausmacht, d. h. unter 4683 Franken pro Monat (Schwellenwert 2024) liegt.Der Anteil der Tieflohnstellen lag in der Schweiz bei 10,8%. Je nach Wirtschaftszweig sind Tieflöhne sehr unterschiedlich verbreitet.