Tieflohnstelle

Tieflohnstelle

Eine Stelle gilt in der Regel als «Tieflohnstelle», wenn der auf Basis eines Vollzeitpensums von 40 Wochenstunden berechnete Lohn weniger als zwei Drittel des standardisierten Bruttomedianlohnes ausmacht, das heisst weniger als 4 683 Franken pro Monat im Jahr 2024.

Details

Raumgliederung
Schweiz
BFS-Nummer
glos-1354-de
Artikeltyp:
Definition
Veröffentlicht am:
25.11.2025

Verfügbare Sprachen