Vollzeit- / Teilzeiterwerbstätige

Vollzeit- / Teilzeiterwerbstätige

Als Vollzeitarbeitende gelten alle erwerbstätigen Personen mit einem Beschäftigungsgrad von mindestens 90%. Bei Personen mit einem tieferen Beschäftigungsgrad wird zwischen Teilzeit I und Teilzeit II unterschieden:

  • Teilzeit I: Beschäftigungsgrad von 50 bis 89%;
  • Teilzeit II: Beschäftigungsgrad von unter 50%


Auf internationaler Ebene ist die Schwelle für Teilzeitbeschäftigung höher: alle Beschäftigungsgrade unter 100% gelten als Teilzeitbeschäftigung.


Statistische Quellen

Schweizerische Arbeitskräfteerhebung

Strukturerhebung

Details

Raumgliederung
Schweiz
BFS-Nummer
glos-1312-de
Artikeltyp:
Definition
Veröffentlicht am:
03.07.2026

Verfügbare Sprachen