Als Vollzeitarbeitende gelten alle erwerbstätigen Personen mit einem Beschäftigungsgrad von mindestens 90%. Bei Personen mit einem tieferen Beschäftigungsgrad wird zwischen Teilzeit I und Teilzeit II unterschieden:
Auf internationaler Ebene ist die Schwelle für Teilzeitbeschäftigung höher: alle Beschäftigungsgrade unter 100% gelten als Teilzeitbeschäftigung.
Statistische Quellen
Schweizerische Arbeitskräfteerhebung
Strukturerhebung