Beschäftigte bezeichnen besetzte Stellen. Obwohl sich ihre Bedeutungsfelder stark überschneiden, ist unter den Begriffen «Beschäftigte (besetzte Stellen)» und «Erwerbstätige» nicht dasselbe zu verstehen, kann doch eine erwerbstätige Person mehrere Stellen besetzen. In diesem Fall wird von Haupterwerbstätigkeit und Nebenerwerbstätigkeit bzw. von Mehrfacherwerbstätigkeit gesprochen.
(siehe auch den verwandten Begriff «Erwerbstätige»)
Statistische Quellen
Beschäftigungsstatistik:
Die Definitionen und Ergebnisse der Beschäftigungsstatistik wurden im Jahr 2015 an die AHV- und STATENT-Grundgesamtheit angepasst. Man zählt als eine Beschäftigte jede Person, die in einem Unternehmen einer beruflichen Tätigkeit nachgeht, und auf deren Einkommen obligatorische Beiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) entrichtet werden. Die Beschäftigen werden in den Unternehmen nach vier verschiedenen Beschäftigungsquoten sowie in Vollzeitäquivalenten erfasst. Die Statistik deckt die Wirtschaftszweige des sekundären und des tertiären Sektors ab, mit Ausnahme der Abteilung «Private Haushalte mit Hauspersonal».
Gemessen wird die Beschäftigung im März, Juni, September und Dezember des Referenzjahres.
Statistik der Unternehmensstruktur:
Als Beschäftigte gelten alle Personen, die einer bezahlten Arbeit nachgehen, entweder in einem Unternehmen oder als Selbstständige, und der AHV-Beitragspflicht unterstehen (ab einem jährlichen Mindesteinkommen von 2300 Franken). Beschäftigte in der Landwirtschaft werden ohne Einkommensschwelle erfasst, basierend auf den Daten der landwirtschaftlichen Betriebszählung, sowie der landwirtschaftlichen Betriebsstrukturerhebung. Eine Person mit mehreren Arbeitsverträgen wird in diesem Sinne mehrmals als beschäftigt erfasst, sofern die Arbeitsverträge mit verschiedenen Unternehmen abgeschlossen wurden. Hat die Person hingegen mehrere Arbeitsverträge mit demselben Arbeitgeber, so wird sie nur einmal als beschäftigte Person erfasst.
Gemessen wird die Beschäftigung im Dezember des Referenzjahres
Betriebszählung im primären Sektor und landwirtschaftliche Betriebsstrukturerhebung:
Gemessen wird die Beschäftigung im Januar des Referenzjahres