Erwerbstätige

Erwerbstätige

Als Erwerbstätige gelten Personen im Alter von mindestens 15 Jahren, die während der Referenzwoche

  • mindestens eine Stunde lang gegen Entlöhnung gearbeitet haben; oder
  • trotz zeitweiliger Abwesenheit von ihrem Arbeitsplatz (wegen Krankheit, Ferien, Mutterschaftsurlaub, Militärdienst usw.) weiterhin eine Arbeitsstelle als Selbstständigerwerbende oder Arbeitnehmende hatten; oder
  • unentgeltlich im Familienbetrieb mitgearbeitet haben.


Unter diese Definition fallen, unabhängig vom Ort, wo die Tätigkeit ausgeführt wird (im Betrieb, zu Hause oder in einem anderen Privathaushalt), alle Arbeitnehmenden, Selbstständigerwerbenden, in einem Familienbetrieb mitarbeitenden Familienmitglieder, Lehrlinge, Rekrutinnen und Rekruten, Unteroffizierinnen und Unteroffiziere, Offizierinnen und Offiziere, die während der Rekrutenschule bzw. des Abverdienens ihre Arbeitsstelle bzw. ihren Arbeitsvertrag behalten können, Schülerinnen, Schüler und Studierende, die neben ihrer Ausbildung einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sowie Rentnerinnen und Rentner, die nach der Pensionierung noch erwerbstätig sind. Nicht berücksichtigt sind Personen, die ausschliesslich Hausarbeit im eigenen Haushalt, unbezahlte Nachbarschaftshilfe oder andere ehrenamtliche Tätigkeiten leisten.

(siehe auch den verwandten Begriff «Beschäftigte»)

Statistische Quellen

Erwerbstätigenstatistik, Arbeitsmarktgesamtrechnung:

Erwerbstätige gemäss Inlandkonzept

Schweizerische Arbeitskräfteerhebung, Strukturerhebung im Rahmen der Volkszählung:

Erwerbstätige in der ständigen Wohnbevölkerung

Details

Raumgliederung
Schweiz
BFS-Nummer
glos-168-de