Als Erwerbstätige gelten Personen im Alter von mindestens 15 Jahren, die während der Referenzwoche
Unter diese Definition fallen, unabhängig vom Ort, wo die Tätigkeit ausgeführt wird (im Betrieb, zu Hause oder in einem anderen Privathaushalt), alle Arbeitnehmenden, Selbstständigerwerbenden, in einem Familienbetrieb mitarbeitenden Familienmitglieder, Lehrlinge, Rekrutinnen und Rekruten, Unteroffizierinnen und Unteroffiziere, Offizierinnen und Offiziere, die während der Rekrutenschule bzw. des Abverdienens ihre Arbeitsstelle bzw. ihren Arbeitsvertrag behalten können, Schülerinnen, Schüler und Studierende, die neben ihrer Ausbildung einer Erwerbstätigkeit nachgehen, sowie Rentnerinnen und Rentner, die nach der Pensionierung noch erwerbstätig sind. Nicht berücksichtigt sind Personen, die ausschliesslich Hausarbeit im eigenen Haushalt, unbezahlte Nachbarschaftshilfe oder andere ehrenamtliche Tätigkeiten leisten.
(siehe auch den verwandten Begriff «Beschäftigte»)
Statistische Quellen
Erwerbstätigenstatistik, Arbeitsmarktgesamtrechnung:
Erwerbstätige gemäss Inlandkonzept
Schweizerische Arbeitskräfteerhebung, Strukturerhebung im Rahmen der Volkszählung:
Erwerbstätige in der ständigen Wohnbevölkerung