Absenzen

Absenzen

Die Absenzen entsprechen dem Zeitraum, während dem eine Person normalerweise am Arbeitsplatz hätte sein müssen, es jedoch nicht war (wegen Krankheit, Unfall, Mutterschaftsurlaub, Militär- oder Zivildienst, Zivilschutz, Kurzarbeit, Arbeitskonflikt, aus persönlichen/familiären Gründen oder wegen schlechtem Wetter). Ferien- und Feiertage sowie Fehlzeiten aufgrund flexibler Arbeitszeiten gelten nicht als Absenzen.

Statistische Quelle

Arbeitsvolumenstatistik:

Absenzen gemäss Inlandkonzept, als jährliche und wöchentliche Arbeitszeit pro beschäftigte Person, jährliches Arbeitsvolumen oder Absenzenquote ausgedrückt

Details

Raumgliederung
Schweiz
BFS-Nummer
glos-646-de
Artikeltyp:
Definition
Veröffentlicht am:
03.07.2026

Verfügbare Sprachen