Tatsächliche Arbeitsstunden

Tatsächliche Arbeitsstunden

Die tatsächlichen Arbeitsstunden entsprechen der Anzahl Stunden, die im Rahmen der Erwerbstätigkeit tatsächlich geleistet wurden. Im Gegensatz zu den Normalarbeitsstunden werden bei den tatsächlichen Arbeitsstunden auch die Überstunden mitgerechnet, die Absenzen hingegen nicht.

Statistische Quelle

Arbeitsvolumenstatistik:

tatsächliche Arbeitsstunden gemäss Inlandkonzept, als jährliche und wöchentliche Arbeitszeit pro Beschäftigte/n oder jährliches Arbeitsvolumen ausgedrückt

Details

Raumgliederung
Schweiz
BFS-Nummer
glos-644-de
Artikeltyp:
Definition
Veröffentlicht am:
03.07.2026

Verfügbare Sprachen